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OR 271 Abs. 1 ZGB 2 Abs. 2

ZMP 2024 Nr. 6: Festhalten an einer Sanierungskündigung trotz hinreichender Auszugsgarantie ist nicht mit Treu und Glauben zu vereinbaren.

19.02.2024 | MJ230057-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Das Festhalten an einer Sanierungskündigung der Vermieterin trotz entsprechender Auszugsgarantie des Mieters kann eine nutzlose Rechtsausübung darstellen, die nicht mit dem Grundsatz von Treu und Glauben zu vereinbaren ist und somit zur Aufhebung der Kündigung führt. Die Garantie muss in Form einer verbindlichen und vorbehaltslosen Zusage des Mieters ergehen, gemäss welcher er für die Dauer der Sanierungsarbeiten das Mietobjekt freigibt und auf weitere Ansprüche verzichtet. Sie muss ebenfalls inhaltlich genügend bestimmt und ernsthaft formuliert sein. Mit dem Vorliegen einer hinreichenden Auszugsgarantie wird das Interesse der Vermieterschaft an der Auflösung des Mietverhältnisses hinfällig. Die Auszugsgarantie kann auch nach dem Aussprechen der Sanierungskündigung abgegeben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Mieter dazu zuvor keine Möglichkeit hatte. Eine Garantie ist nur beachtlich, wenn die Kündigung fristgerecht angefochten wurde.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

19.02.2024

MJ230057-L

OR 271 Abs. 1 ZGB 2 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011